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Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ergeben sich für ihn verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Mieterhöhung gegenüber dem Mieter. Das Seminar erläutert die aktuell zur Verfügung stehenden Varianten unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH sowie der vielfältigen seit dem 1.1.2024 eingetretenen gesetzlichen Änderungen.

Inhalte:

Mieterhöhung nach § 559 BGB

  • Kappungsgrenze, Fristläufe, zusätzliche Kappungsgrenze bei Heizungsmaßnahme, Abgrenzung zu Folge- und Begleitmaßnahmen, Anrechnung auf die Gesamtkappungsgrenze,  Durchführung einer Heizungsmaßnahme in mehreren Abschnitten
  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • Folgen für die Mieterhöhung bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
  • 559 BGB Härtegrund des Mieters, kein Ausschluss der Härte bei Heizungsmaßnahme
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile / neue Regelung: Eingreifen des Härteeinwandes bei Heizungsmaßnahmen
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB?
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
  • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG

Mieterhöhung nach § 559e BGB

  • Voraussetzungen der neuen Regelung, Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Vorteile für den Vermieter, höhere Umlagemöglichkeit, geringerer Abzug von Instandsetzungskosten
  • Risiken für den Vermieter, keine Anwendbarkeit bei unterbleibender Förderung, mangelnde Kalkulierbarkeit der Refinanzierung

Umlagemöglichkeit nach § 559c und § 559e BGB bei Staffelmietvereinbarung

Keine Modernisierungsumlage bei Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB

 „Mietpreisbremse“ – Ausnahmen bei vorangegangener Modernisierung

  • zulässige Überschreitung der „Neuvermietungsmiete“ bei zuvor durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
  • Berechnung der zulässigen neuen Miete nach § 556e BGB

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
RAin Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
324,00 für VdW-Mitglieder
348,00 für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Sachbearbeiter im Bereich Mieten und Hausbewirtschaftung

Anmeldeschluss: 04.07.2024
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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