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Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bewegt die Gemüter. Das Gesetz wird vermutlich nach der parlamentarischen Sommerpause zur Verabschiedung gelangen. Was verbirgt sich nun wirklich dahinter? Welche Fristen sind zu beachten? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Gibt es Förderung? Ist der Mieter an den Kosten zu beteiligen?

Das Seminar gibt einen ersten Überblick zu den bevorstehenden Änderungen und seinen Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere für zukünftige Investitions-Entscheidungen des Vermieters.

Inhalt:

  • Neue Vorgaben für Heizungsanlagen
    – Erfüllungsoptionen
    – Fristen
  • Voraussetzung: kommunale Wärmeplanung
  • Ausnahmeregelungen
  • Spezialfall: Gasetagenheizungen bei Vermietung und in der WEG
  • Fördermittel
  • Neue Regelungen zur Mieterhöhung

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
Beate Heilmann, Rechtsanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
270,00 € für Mitglieder
290,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer und Vorstände, Bestandsleiter, Verwalter, Mitarbeiter Betriebskostenwesen

Anmeldeschluss: 13.10.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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