Die Europäische Kommission hat bereits mehrere Empfehlungen zur Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 veröffentlicht. Die Empfehlung vom 28. Mai 2024 enthält Leitlinien zur Auslegung der Artikel 8, 9 und 10 bei der Umsetzung in nationales Recht in Bezug auf Energieeinsparverpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung des Anteils der Endenergieeinsparungen in bestimmten Zielgruppen sowie die Definition dieser Zielgruppen.
Die Empfehlung vom 17. Juni 2024 enthält Leitlinien für die Auslegung von Artikel 4 der Richtlinie in Bezug auf Energieeffizienzziele und nationale Beiträge.

Am 28. Juni 2024 sind auch die Leitlinien für die Auslegung der Artikel 5, 6 und 7 der EED für den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor, die Renovierung öffentlicher Gebäude und die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht worden. Insbesondere sind diese Leitlinien für die Wohnungswirtschaft relevant, da sie die Abgrenzung der öffentlichen Wohnungsunternehmen in Bezug auf die 3 % Sanierungsquote der öffentlichen Hand definiert.

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