In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dies ist bislang noch nicht erfolgt.

Inhalte des nunmehr beschlossenen Gesetzesentwurfs sind:

  •  Im Wohnungseigentumsrecht wird eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer/innen für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen.
  • Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
  • Die Ausnahmen von der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten werden für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erweitert.

Die Details entnehmen Sie bitte dem GdW-Rundschreiben vom 11. Juli 2024.

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