Wir möchten nochmals daran erinnern, dass ab dem 01.07.2024 eine Weiterführung des Sammelinkassos über die Betriebskostenumlage rechtlich nicht mehr möglich ist. Ganz wichtig ist, dass dies auch in „freiwilliger Vereinbarung“ mit den Mietern nicht mehr zulässig ist, auch wenn die Mieter dies möglicherweise selbst gerne hätten. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind in den Rundschreiben des GdW zusammengefasst, die auf unserer Homepage abrufbar sind: Link. Dort wird auch auf die sehr wichtigen steuerlichen Fragen eingegangen, sowie auf die Folgen, die eine Stellung als Diensteanbieter nach dem TKG mit sich bringt (Verbraucherschutz, Urhebergebühren und TKG-Meldepflichten).