Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Hiermit informieren wir Sie, dass das BAFA folgende Förderprogramme derzeit ausgesetzt hat:

  1. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  2. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  3. Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  4.  Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  5.  Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP)
  6. Förderprogramm Serielle Sanierung
  7. Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  8. Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  9. Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die Meldung des BAFA ist zu finden hier