Mit der KfW-Information für Multiplikatoren vom 23.11.2023 informiert die KfW über einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp in mehreren Programmen. Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Sofortiger Antrags- und Zusagestopp

Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) sowie
  • IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
    www.kfw.de/202

keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.

Ergänzende Information: Im Kontext der aktuellen Haushaltssperre dürfen auch für weitere Programme keine Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Betroffen sind u.a. die Förderprogramme:

  •  Energieberatung (EBN und EBW),
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der
  • Bundesförderung der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).

Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden.

Die KfW informiert in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, informieren, dass die folgenden Produkte von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 weiterhin ausgenommen sind, beantragt und zugesagt werden können:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit (261)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit (263)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Wohneigentum für Familien (300)

KfW-Förderstopp bedroht genossenschaftliche Wohnprojekte

Die haushaltswirtschaftliche Sperre des Bundes hat damit erste unmittelbare Auswirkung auf Neubauprojekte von Wohnungsgenossenschaften. Betroffen sind vor allem junge Genossenschaften und zwar sowohl bei Neubauprojekten als auch bei Wohnungswechseln von Genossenschaftsmitgliedern. Nach Berechnungen der Gima München sind durch den Stopp Neubauprojekte junger Genossenschaften mit 361 Wohneinheiten gefährdet. In Augsburg und Freising sind Projekte mit 200 Wohnungen betroffen. Der VdW Bayern hat in Abstimmung mit der Gima eine Pressemitteilung zu den Auswirkungen des KfW-Förderstopps verschickt.

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