Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Damit stehen 60 Milliarden Euro im „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ nicht mehr zur Verfügung, die im Haushaltsjahr 2021 als Kreditermächtigung in Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehen waren, jedoch nicht benötigt und in den Vorläufer des KTF („Energie- und Klimafonds ETF) verschoben wurden. Der Bundesminister der Finanzen hat daraufhin den aktuellen Wirtschaftsplan des KTF, der die Verteilung der Mittel in 2024 regelt, mit einer Sperre belegt.

In einer Pressekonferenz hat der Bundesminister der Finanzen jedoch erklärt, dass Maßnahmen „zur Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien“ im Gebäudebereich hiervon ausgenommen seien. In einem Gespräch im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde dies dem GdW bestätigt.

Aktuell werden sämtliche Fördergelder zur energetischen Sanierung, zum Heizungstausch und zum Klimafreundlichen Neubau (KFN) aus dem KTF finanziert. Nach Aussage der Bundesregierung sollen diese Mittel für das Jahr 2024 wohl zur Verfügung stehen, die Finanzierung in den darauffolgenden Jahren ist jedoch ungeklärt. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, geplante Baumaßnahmen mit Förderung, soweit dies möglich ist, in das Jahr 2024 vorzuziehen. Es kann ratsam sein, den Förderantrag so schnell wie möglich zu stellen. Geplant ist, einen Verzicht auf die bewilligte Förderung bei sofortiger neuer Antragstellung zu ermöglichen. Außerdem ist die Beantragung derzeit vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig. Ab 01.01.2024 ist vorgesehen, erst nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages die Förderung zu beantragen.

Es handelt sich im Wesentlichen um im die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), worunter insbesondere die Förderung des Heizungstauschs und Maßnahmen der energetischen Sanierung fallen sowie das Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“.

Nachtrag

In der Frage der Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf die Mittel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat sich über das Wochenende eine Neuerung ergeben: Während das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weiterhin versichert, die Mittel für die energetische Sanierung und den Heizungstausch seien für das Jahr 2024 gesichert, hat das Ministerium auf mediale Nachfrage nun geäußert, die Finanzierung der Mittel für den Neubau aus dem KTF, die Förderung des Klimafreundlichen Neubaus (KFN) ebenso wie die Eigenheimförderung, seien für das Jahr 2024 unklar.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir für das Segment des Neubaus, Förderanträge auf das Jahr 2023 vorzuziehen, wenn dies möglich ist.