Wer bis jetzt noch nicht dazu gekommen ist, seine TV- und Radiogrundversorgung nach den Vorgaben des neuen TKG umzustellen, gerät langsam unter Druck.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG vom Mai 2021 hat eigentlich für alle notwendigen Vertragsumstellungen und investiven Entscheidungen genug Zeit gelassen. Das Sammelinkasso der Fernseh- und Radiogrundversorgung entfällt zum 1. Juli 2024. Die bisher über die Betriebskosten abgerechneten Gebühren für die Grundversorgung müssen spätestens dann auf Einzelabrechnung umgestellt sein. Gleichzeitig müssen die multimedialen Zugänge zu den Mieterinnen und Mietern auch für weitere Provider geöffnet werden. Wer in die Zukunftstechnologie Glasfaser investieren will, ist einem umfangreichen und detaillierten Regulierungsregime unterworfen. Kurz: Die Materie ist komplex.

Und dann kam der Ukraine-Krieg und die Wohnungswirtschaft hatte andere Sorgen: Energiepreisexplosion, Vorfinanzierung von enorm gestiegenen Gaspreisen und die unterjährigen Verbrauchsinformationen, die im Herbst/ Winter 2022/23 noch von weiteren nahezu identischen Informationspflichten überlagert wurden. Dabei geriet die strategische Bearbeitung des Themas Kabelverträge allzu oft ins Hintertreffen, wurde immer wieder verschoben.

Nun drängt die Zeit. Viele stellen sich nun die Frage: Was können, was sollen wir jetzt noch tun? Welche Handlungsoptionen haben wir noch?

Hier setzt das Seminar mit den Referenten Manfred Neuhöfer und Thorsten Anding an, das pragmatische Handlungsoptionen und erprobte Geschäftsmodellvarianten vermitteln will. Die Inhalte resultieren aus einer umfassenden Beratungstätigkeit seit Inkrafttreten der TKG-Novelle, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen echten Know-How-Transfer aus der Praxis erwarten können.

Das Seminar bietet wertvolle Orientierungshilfen: Technisch, vertraglich und wohnungswirtschaftlich. Auch die Themen Ausschreibung, Muster-Rahmenverträge und Investitionsstrategien kommen nicht zu kurz. Angesprochen sind Leiter Technik, Leiter Neubau und Bestandsbewirtschaftung, Innovations-/ Digitalisierungsbeauftragte und nicht zuletzt Vorstände und Geschäftsführungen.

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