Dieses Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:

  • 3 Jahre, 10 Jahre oder 6 Monate – wann verjährt welcher Anspruch im Mietrecht?
  • 548 BGB – wann beginnt die Verjährung – und wann beginnt sie nicht?
  • Rückgabe der Mietsache, Feststellung von Schäden, Einholung von Angeboten …. .
  • Wenn die Handwerker keine Zeit haben, sind 6 Monate schnell vorbei – was kann helfen?
  • Aufrechnung verjährter Forderungen mit Kautionsrückzahlungsanspruch möglich?
  • Wenn der Bürge auf eine verjährte Forderung des Vermieters leistet.
  • Vertragsgestaltung: Vereinbarung abweichender Verjährungsregeln – rechtssicher möglich?

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmern live zu diskutieren.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zum Seminar