Das Europäische Parlament (EU-Parlament) hat am 14. März mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt.

Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen.

Ausnahmeregelungen

Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.

Das Vorhaben des Europaparlaments muss noch mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt werden. Die Mitgliedstaaten legen die Maßnahmen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, dann in ihren nationalen Renovierungsplänen fest.

Beurteilung der Wohnungswirtschaft

Die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. Für die absurd hohen Ziele müssten pro Jahr mindestens 125 Mrd. Euro investiert werden. Das wäre eine Verdreifachung der bisherigen Summe. Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll.

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber insbesondere auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen.

Die Zwangssanierungen kosten unendlich viel Geld und es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.

Reaktionen aus der Politik:

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich laut GdW-Informationen bereits kritisch zu den EU-Sanierungszwängen geäußert und Nachbesserungsbedarf angemeldet. Es gilt, nach den richtigen Worten der Ministerin, immer vom Machbaren und nicht allein vom Wünschbaren auszugehen.

Auch aus Bayern kommt massive Kritik an der EU-Gebäuderichtlinie. “Wir erwarten, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und sich für Regelungen einsetzt, die weder Mieter noch Eigentümer überfordern”, sagte Bauminister Christian Bernereiter. Freiwillige Ansätze sollten Vorrang vor gesetzlichem Zwang haben.

Wir werden Sie zum Thema EU-Gebäuderichtlinie noch ausführlich informieren.

Pressestatement GdW