Das bereits am 22. Juli 2021 verkündete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Unternehmen mit mindestens 3.000 (ab 2024 mindestens 1.000) Arbeitnehmer:innen müssen künftig ein Risikomanagement einrichten und durch einen ernannten Beauftragten kontrollieren
lassen. Ferner müssen sie jährliche oder anlassbezogene Risikoanalysen durchführen, Präventions- und gegebenenfalls entsprechende Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten führen zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für bis zu drei Jahre und zu Bußgeldern bis zu 800.000 Euro.

Ein GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

Download