Am 18. Juli 2024 wurde Ursula von der Leyen vom Europäischen Parlament mit einer überzeugenden Mehrheit von 401 Stimmen für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission bestätigt. Zuvor hatte Ursula von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede angekündigt, erstmals ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Wohnungsbau zu ernennen.

Die Aufgabe des neuen Kommissionsmitglieds soll es sein, das soziale und bezahlbare Wohnen zu fördern, die Nutzung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu koordinieren sowie die Wettbewerbs- und Beihilferegeln für die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus mithilfe eines neuen Plans für bezahlbares Wohnen anzupassen.

Eine solche Kontaktstelle in der Kommission, die explizit für die Anliegen des sozialverantwortlichen Wohnungsbaus zuständig ist, existiert bislang nicht und wäre hilfreich. Insbesondere auch, um die Ideen und Wünsche anderer Zuständigkeitsbereiche der EU-Kommission mit Blick auf ihre Bedeutung für das bezahlbare Wohnen zu bewerten und zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen.

Auch wenn der Wohnungsbau keine originäre Kompetenz der EU, sondern der Mitgliedstaaten ist, ist gerade angesichts der unglaublichen Dimension des Themas bezahlbarer Wohnraum in ganz Europa eine solche Unterstützung auf europäischer Ebene sinnvoll. Die Tätigkeit des neuen Kommissionsmitglieds muss sich auf die Unterstützung des Wohnungsbaus in den Mitgliedstaaten und Regionen konzentrieren – und nicht auf neue Regulierungen.

Von der europäischen rechtlichen Organisation her dürfte der zuständige Kommissar oder die zuständige Kommissarin ähnlich angesiedelt sein wie die bisherigen Kommissare für Sozial-, Beschäftigungs- und Gesundheitsfragen. Alles Politikbereiche, die in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen und von der EU-Kommission politisch unterstützt werden.

In einem nächsten Schritt wird von der Leyen in den kommenden Wochen die Mitgliedstaaten auffordern, zwei Kandidaten – einen Mann und eine Frau – für das Amt des Kommissars vorzuschlagen. Damit soll eine geschlechterparitätische Besetzung des Kollegiums sichergestellt werden, sofern nicht ein amtierender EU-Kommissar wieder ernannt wird. Die Bewerbungsgespräche finden ab Mitte August statt. Bereits im September soll die neue Kommission von der Leyen vorgestellt werden. Im Herbst sollen dann die Anhörungen der designierten Kommissare im Europäischen Parlament stattfinden, bevor sie voraussichtlich im Dezember ihr Amt antreten.
Es wird damit gerechnet, dass seitens des Europäischen Parlaments ein Ausschuss oder Unterausschuss eingerichtet, der sich mit dem Thema Wohnungsbau befasst.

Am 17. Juli 2024 hat das EP den Vorschlag für die zahlenmäßige Zusammensetzung der zwanzig Ausschüsse und vier ständigen Unterausschüsse für die erste Hälfte der zehnten Legislaturperiode bereits angenommen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sind mit 90 Mitgliedern die größten Ausschüsse. Weitere für die Wohnungswirtschaft relevante Ausschüsse wie Wirtschaft und Währung (ECON) sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) haben jeweils 60 Mitglieder. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wird 52 Mitglieder haben.

Die Namen der Europaabgeordneten, die in die einzelnen Ausschüsse berufen werden, werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Die erste Sitzung der Ausschüsse ist für den 23. Juli 2024 geplant.