Am 06.12.2023 haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende Eckpunkte für einen Tarifabschluss verständigt:

  1. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.10.2025.
  2. In den Monaten Januar bis Juni 2024 erhalten
    a. Vollzeitbeschäftigte zusätzlich zur tariflichen Vergütung eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG in Höhe von jeweils 300,00 Euro,
    Teilzeitbeschäftigte anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten,
    b. Auszubildende zusätzlich zur tariflichen Ausbildungsvergütung eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG in Höhe von jeweils 150,00 Euro.
  3. Individual- oder kollektivrechtlich geleistete oder zugesagte Zahlungen einer Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG (z.B. durch Einzel- oder Gesamtzusage, einzelvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen) können auf die Inflationsausgleichsprämie gemäß Ziff. 2 ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern das im Rahmen der jeweiligen einzel- oder kollektivrechtlichen Regelung vorbehalten worden ist.
  4.  Die Löhne und Gehälter werden zum 01.07.2024 um 5,0 Prozent, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, erhöht.
  5. Die Löhne und Gehälter werden zum 01.02.2025 um 2,6 Prozent, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, erhöht.
  6. Die Ausbildungsvergütungen werden in jedem Ausbildungsjahr zum 01.07.2024 um 70,00 Euro und zum 01.02.2025 um weitere 30,00 Euro erhöht.
    Es wird eine Erklärungsfrist bis zum 05.01.2024 vereinbart.
  7. Die Tarifparteien nehmen, zeitnah nach Abschluss der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag, Gespräche zur Reform des Vergütungstarifvertrages, insbesondere zur Zusammenführung der Lohn- und Gehaltsgruppen auf.

Die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und der IG BAU dem Tarifergebnis vom 06.12.2023 am 08.12.2023 zugestimmt. Der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes hat seine Zustimmung am 15.12.2023 erteilt. Die Regelungen treten somit am 01.01.2023 in Kraft.