Zu den steigenden Energiepreisbestandteilen 2024, dem Wegfall der Preisbremsen sowie zur Aufteilung der CO2-Kosten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) hat der GdW ein Rundschreiben mit aktuellen Informationen für Sie verfasst.

Das Wichtigste:

Für Abrechnungszeiträume für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten, die ab dem 01.01.2023 begonnen haben, müssen die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Handlungsempfehlung von VKU, BDEW und AGFW hilfreich

Die notwendigen Informationen für die Aufteilung der CO2-Kosten liegen den Energielieferanten bei Wärmenetzen zumindest in den ersten Monaten eines Jahres noch nicht vor. Der Gesetzgeber hat dazu keine Regeln erlassen. Die energiewirtschaftlichen Verbände VKU, BDEW und AGFW haben nun gemeinsam eine Stichtagsregelung zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten in Form einer Handlungsempfehlung erarbeitet. Der GdW begrüßt die Handlungsempfehlung, drängt aber weiter auf eine gesetzliche Klarstellung.

CO2-Rechner des BMWK nicht verwenden

Das BMWK bietet auf seiner Website ein Tool zur „Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ an. Der GdW empfiehlt dringend, diesen Rechner nicht zu benutzen. Die Ergebnisse weichen vom CO2KostAufG ab. Es gilt das Gesetz.

Hilfestellung gibt auch die GdW Arbeitshilfe 92 zur Umsetzung des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz –CO2KostAufG) in der Wohnungswirtschaft.

Steigende Energiepreisbestandteile 2024 und Wegfall der Preisbremsen

Die temporäre Umsatzsteuer-Reduktion für Gas und Wärme läuft spätestens zum 29.02.2024 aus. Die Preisbremse für Gas, Wärme und Strom wird nicht über den 31.12.2023 hinaus verlängert. Der CO2-Preis steigt am 01.01.2024 um 10 EUR/t. Beim Strompreis fällt der Zuschuss für Übertragungsnetzentgelte weg.

Zum GdW-Rundschreiben