Das Seminar findet am 5. Dezember in München statt (hybrid) und am 6. Dezember in Nürnberg.

Die Themen:

Was muss ein Mitglied des Vorstandes in der eG für seine Geschäftsführung wissen?

Innere Organisation und Geschäftsgang

  • Bestellung, Abberufung
  • Vorsitz im Vorstand, Kräftegleichgewicht
  • Willensbildung und Vertretungsregelungen
  • Gemeinsame Sitzungen mit dem Aufsichtsrat
  • Abhängigkeit von Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung

Seine Aufgaben, Rechte und Sorgfaltspflicht

  • Gesetzliche Grundlagen, Satzungsgrundlagen
  • Geschäftsordnungen
  • Sorgfalt bei der Geschäftsführung
    (u.a. Verkehrssicherungspflicht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bei der Einstellung von Mitarbeitern, Interessenkollisionen)
  • Abgrenzung zwischen „Vorstand“ und „Geschäftsführer“
  • „Corporate Compliance“ (Verhinderung von Wirtschaftsdelikten, Korruptionssachverhalte usw.)
  • Interessenkollisionen (Verträge zwischen eG und Organmitgliedern)

Spezielle Fragen aus dem Kerngeschäft

  • Zulassung von Mitgliedern
  • unerwünschte Beteiligung mit freiwilligen Anteilen
  • Übertragung von Geschäftsguthaben (Fehlerquellen)
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Genossenschaftsrecht und Wohnraummietrecht
  • Aufrechnung gegen das Auseinandersetzungsguthaben
  • Pfändung durch Drittgläubiger des Mitglieds
  • Insolvenz des Mitglieds

Das Seminar verhilft den Mitgliedern des Vorstandes zu einer sicheren Amtsführung, die der Pflichtenstellung des Organs gerecht wird und Haftungsgefahren erheblich minimiert.

Anmeldung München 5.12.
Anmeldung Nürnberg 6.12.