Am 24.06.2023 trat die Novelle der TrinkwV in Kraft. Die Wirkung auf Wohnungsunternehmen hält sich bis auf den Punkt Informationspflichten in Grenzen:

  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 2026
  • Pflicht zur unverzüglichen Weitergabe der vom Versorger erhaltenen Informationen in Textform
  • Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
  • Neu: Seite 4 zu Ultrafiltrationsanlagen/Warmwassertemperatur/Trinkwasserhygiene

Warmwassertemperaturen/Energieeinsparung/Trinkwasserhygiene

Die Warmwasserbereitstellung nimmt in der Gebäudeenergiebilanz einen erheblichen Stellenwert ein. Auf der Suche nach Potenzialen zur Energieeinsparung werden zunehmend Möglichkeiten der Warmwassertemperaturabsenkung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Trinkwasserhygiene diskutiert. Hierbei stand die Ultrafiltration oft im Mittelpunkt.

Neu Ultrafiltration:
Abschnitt 5 §18ff wurde überarbeitet. Geregelt ist hier die Aufbereitung von Trinkwasser. Zulässig ist die Aufbereitung vor Trinkwasser nur für Zwecke gemäß §18 TrinkwV. Die Ultrafiltration dient der Entfernung von Feststoffpartikeln in der Trinkwasserinstallation und ist damit im Sinne der TrinkwV ausdrücklich gestattet. Ein gesonderter Nachweis der verwendeten Materialien (insbesondere der Membranen) im Rahmen des §20 TrinkwV ist nach Auskunft des Umweltbundesamtes nicht vorgesehen. Eine europäische Trinkwasser-Zulassung der eingesetzten Membranmaterialien ist für den Betrieb obligatorisch.

Bei der Ultrafiltration erfolgt neben der Abreinigung kleinster Feststoffpartikel (u.a. Mikroplastik, nicht gelöste Metalle und Organik) ebenso eine Entfernung von Bakterien und Amöben (lebende oder tote) sowie anderen biologisch aktiven Molekülen. Sie kann somit zu einer erheblich verbesserten Trinkwasserqualität und Hygiene führen. Im aktuell laufenden Forschungsvorhaben „UltraF“ (Endbericht liegt noch nicht vor) konnte die Trinkwasserhygiene auch bei deutlicher Absenkung der Warmwassertemperaturabsenkung unter Nutzung der Ultrafiltration und bestimmten technischen Randbedingungen, z.B. die Einstellung und Überwachung des hydraulischen Abgleiches mit Hilfe elektronischer Zirkulations-Regelventile sichergestellt werden.

Gemäß DVGW W551 dürfen auch andere Verfahren als 60°C/55°CWarmassertemperatur zur Legionellen Prävention angewendet werden. Dies lässt unter Inkaufnahme regelmäßigen Nachweises einer einwandfreien Trinkwasserhygiene durch mikrobiologische Untersuchungen auch zukünftig die Tür für neue innovative Lösungen zur Wärmeenergieeinsparung offen. Der GdW arbeitet regelmäßig daran die aktuellen Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten zur Absenkung Trinkwarmwassertemperaturen (UltraF und TU Dresden) in den technischen Standards zu etablieren. Dies ist leider ein langer Prozess.

GdW-Rundschreiben