Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 die ersten Nachhaltigkeits-Berichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards ESRS) verabschiedet.

Der Rechtsakt, der in Form einer delegierten Verordnung erlassen wurde, ist Teil des nachgelagerten Rechtssetzungsverfahrens um die Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD; EU 2022/2464), die am 28. November 2022 final durch den Rat der EU verabschiedet wurde. Die CSRD ersetzt die aktuelle NFRD-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (EU 2013/34) und zieht u. a. eine merkliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen, eine Konkretisierung und Erweiterung der Berichtsinhalte sowie eine externe Prüfpflicht nach sich.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben nach Verabschiedung des Rechtsakts durch die Kommission, maximal vier Monate, um Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben, der ansonsten mit Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig würde.

Für die Umsetzung der Berichtspflichten veröffentlicht die Europäische Kommission in zwei Schritten delegierte Rechtsakte, die die ESRS festlegen. Mit dem nun erfolgten ersten Schritt legt die Europäische Kommission allgemeine Berichtsstandards für die Bereiche Soziales, Umwelt und Governance fest. Bis Juni 2024 sollen sektorspezifische Berichtsstandards folgen. Die Standards sollen es berichtspflichtigen Unternehmen erleichtern, ihre Nachhaltigkeits-Bemühungen einfacher und einheitlicher zu kommunizieren. Zudem muss die Berichterstattung von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer zertifiziert werden.

Die erste Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird 2025 (für das Berichtsjahr 2024) erfolgen und Unternehmen betreffen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig sind. Ab 2026 wird der Kreis der Berichtspflichtigen ausgeweitet.

EU-Info