Die Europäische Kommission hat am 12. September 2023 ein „KMU-Entlastungspaket“ vorgeschlagen. Es umfasst zwei zentrale Vorschläge: eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug und eine Richtlinie zur Vereinfachung der Besteuerung von KMU. Auch die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften sind Teil des Pakets.

So sieht der Entwurf der Zahlungsverordnung eine Höchstfrist von 30 Tagen für die Begleichung von Rechnungen vor. Diese Frist kann vertraglich nicht verlängert werden. Die Zahlung von Zinsen und Entschädigungsgebühren erfolgt ebenfalls automatisch.

Die Europäische Kommission sieht eine Anpassungsfrist von einem Jahr nach Verabschiedung der Verordnung vor, bevor diese in Kraft tritt.

Die Kommission schlägt außerdem vor, das Steuersystem für KMU auf EU-Ebene zu vereinfachen. Die Gewinne sollen vollständig in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die KMU ihren Hauptsitz haben, und nicht in den anderen Mitgliedstaaten, in die sie ihre Produkte oder Dienstleistungen exportieren. Für die Umverteilung der Steuereinnahmen, auf die andere Mitgliedstaaten Anspruch haben, wäre die Steuerverwaltung des KMU-Hauptsitzes zuständig. Der Vorschlag gilt jedoch nicht für KMU-Gruppen mit Tochtergesellschaften.

Des Weiteren soll der Verwaltungsaufwand für KMU verringert werden. Bis Ende des Jahres soll ein einheitliches technisches System für eine einmalige Erfassung eingerichtet werden. Es soll den Austausch von Verwaltungsdokumenten zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen.

Eine Überarbeitung der Definition von KMU und Midcap-Unternehmen ist ebenfalls vorgesehen, um das Wachstum von KMU zu fördern. Insbesondere sollen die Schwellenwerte der KMU-Definition überprüft und bestimmte Verpflichtungen für kleine Midcaps angepasst werden.

Schließlich beabsichtigt die Kommission, einen KMU-Beauftragten zu ernennen.

GdW-Europabrief