Die Bundesregierung hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz KAnG am 14.07.2023 zugestimmt. Nach dem Kabinettsbeschluss folgen die Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Ziel ist es, dass das Gesetz im Jahr 2024 in Kraft treten kann. Der GdW hat zum Gesetzentwurf bereits am 03.05.2023 eine Stellungnahme abgegeben (siehe Anhang).

Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen, um den Folgen des Klimawandels und den damit einhergehenden zunehmenden Wetterextreme wie Starkregen, Überschwemmungen und Hitzewellen durch Anpassungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden aktiv zu begegnen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Länder beauftragt, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Es ist geplant, dass die Länder dem zuständigen Bundesministerium ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre berichten, ob und in welchem Umfang Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Kreisen vorliegen. Die Bundesregierung legt laut GE KAnG bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vor. Die Länder werden verpflichtet, ihre landeseigenen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategien spätestens bis zum 31. Januar 2026 dem für Klimaanpassung zuständigen Bundesministerium vorzulegen und mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Weitere gesetzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaanpassung sollen nachgelagert auch in anderen Rechtsbereichen, z. B. im Baugesetzbuch, Bodenschutz- oder Wasserhaushaltsrecht in getrennten Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Beirat – Klimaquartiere in der Städtebauförderung

Seit dem Jahr 2020 sind im Rahmen der Städtebauförderung auch Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Fördervoraussetzung und sollen Bestandteil aller im Rahmen der Städtebauförderung erstellten Planungen und Konzepte sein.

Um zu präzisieren, wie die Städtebauförderung den neuen Anforderungen an die konzeptionelle Einbindung und konkrete Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels begegnen kann und auch, um die Schnittstellen und Abgrenzung zu anderen Fachförderungsprogrammen zu identifizieren, soll in einem Prozess das Thema „Klimaquartiere der Städtebauförderung“ weiterentwickelt werden. Das „Klimaquartier“ steht damit exemplarisch für die künftigen Städtebaufördergebiete, die alle klimarelevanten Schnittstellen systematisch im Kontext ihrer spezifischen Programmentwicklung berücksichtigen.

Das BMWSB hat dazu einen Beirat einberufen, der aus 15 Mitgliedern besteht. Der GdW ist in dem Beirat vertreten. Die konstituierende Sitzung des Beirates fand am 11.07.2023 statt. Ziel des Beirates ist es, bis zum Sommer 2024 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung zu unterbreiten und für die Kommunen eine Arbeitshilfe (Klimafibel) zu erstellen.

Wir werden über beide Verfahren sowohl über das Klimaanpassungsgesetz als auch über die Arbeit des Beirates informieren.

GdW-Stellungnahme
Gesetzentwurf