Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf gegen Umgehung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht.

Bei Anwendung der Regelungen über die Mietpreisbremse sollen zwei Regelungen eingeführt werden:

  1. Bei Vermietung einer Wohnung mit Mobiliar soll der für die Vermietung der Möbel erhobene Zuschlag gesondert ausgewiesen werden.
  2. Künftig soll nicht von einem “Mietverhältnis über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist“ ausgegangen werden, wenn der Zeitraum des Mietverhältnisses über den Wohnraum insgesamt sechs Monate oder mehr beträgt. Die Regelungen über die Mietpreisbremse finden auch in diesen Fällen Anwendung.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu eine Stellungnahme verfasst. Die Stellungnahme soll am 26. Juli 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Anschluss daran soll der Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden.

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