Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts (WEMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, hat sich das Praxisumfeld für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsverwaltungen einschneidend verändert. Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verband) wurde ins Zentrum gerückt, die Rechtsbeziehungen der Beteiligten vollständig neu geordnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht bereits mit der Anlegung der Grundbücher, die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) finden mithin bereits ab diesem Zeitpunkt Anwendung. Geändert wurden vor allem auch die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung. Rechtsprechung zu den neuen Regelungen gibt es bislang naturgemäß nur in geringem Ausmaß.

Ohne zumindest grundlegende baurechtliche Kenntnisse ist eine zielgerichtete Anspruchsverfolgung mit erheblichen Risiken behaftet. Zu beachten sind in diesem Kontext u.a. auch die Neuerungen durch die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Reform des Bauvertragsrechts. Sollen Planer für die Sanierungsvorbereitung und bauliche Umsetzung herangezogen werden, hat die HOAI 2021 nunmehr den Weg für freie Honorarvereinbarungen geöffnet.

Im Seminar werden die Neuregelungen des Wohnungseigentumsrechts, wie sie im WEG ihren Niederschlag gefunden haben, ausführlich behandelt. Dargestellt wird, was unter Berücksichtigung der nunmehrigen gesetzlichen Vorgaben bei der Verfolgung und Durchsetzung sogenannter anfänglicher Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentumsanlage beachtet werden muss, damit keine Ansprüche verloren gehen und damit gegebenenfalls auch die Verwaltung zusätzlicher Haftungsrisiken ausgesetzt ist. Angesprochen werden auch die Änderungen des Bauvertragsrechts und, soweit es um die Vergabe von Planerleistungen geht, ferner auch die durch die neue HOAI 2021 eröffneten Optionen zur Honorierung.

Das Seminar mit den Referenten Helmut Aschenbrenner und Ulrike Gantert, beides Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, richtet sich an kaufmännische und technische Leiter von Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsbauunternehmen sowie kirchlicher und freier Wohnungsunternehmen, an Verwalter von Wohnungseigentum, Architekten, Ingenieure, Bauleiter und an Projektleiter.

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