In der Länderanhörung haben das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefordert, die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu stoppen.

In der gemeinsamen Stellungnahme der Staatsministerien zur Länderanhörung wurden unter anderem folgende Kritikpunkte aufgeführt:

  • Der geplante verpflichtende Mindestanteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien für Heizungsanlagen greift weitgehend in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsposition ein; der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist mit den prognostizierten jährlichen Investitionskosten in Milliardenhöhe mehr als erheblich.
  • Mit dem klimapolitisch festgelegten 65 Prozent-Kriterium wollen das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium technologische Alternativen weiter reduzieren und politisch gewünschte Heizungstechnologien (wie Wärmepumpen) durchsetzen. Es werden Zwangsvorgaben anstelle von Anreizen gesetzt und technologische Alternativen reduziert bzw. ausgeschlossen (z. B. Biomasseheizung im Neubau). Die Technologieoffenheit wird erheblich zugunsten der staatlich gewünschten Heizungstechnologien, die im Preis vermutlich noch deutlich steigen werden, eingeschränkt.
  • Die Bundesregierung sollte stattdessen auf finanzielle Anreize, Technologieoffenheit und Marktwirtschaft setzen.
  • Es besteht eine erhebliche Unsicherheit über die Verfügbarkeit der technischen Geräte und der fachlich geschulten Heizungsinstallateure. Zusammen mit der technologischen Fokussierung (und Eliminierung anderer technischer Alternativen) führt dies vermutlich eher zu steigenden, als zu sinkenden Preisen bei der Wärmepumpentechnologie.
  • Wie die Bezahlbarkeit/Umsetzbarkeit für insbesondere schwächere Einkommensschichten erfüllt werden soll, ist weiter unklar. Mit einem verpflichtenden Heizungstausch werden in der Regel aufwendige Sanierungsmaßnahmen (Außenwand, Dach, Keller etc.) verbunden sein, die oft ein Volumen von über 100.000 Euro ausmachen und bis zu rund 260.000 Euro bei Erreichen des EH-40 Standards gehen können.
  • Die Verpflichtung zum Einbau einer teureren Wärmepumpe und vor allem die damit verbundenen immensen Renovierungskosten werden die Vermieter auf mittlere Frist auf die Kaltmiete umlegen, was das Mieten – insbesondere in Ballungsräumen – weiter verteuern wird.
  • Diese umfangreichen und kostspieligen Sanierungsaufwendungen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn die angekündigte EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt wird und die Sanierungserfordernisse noch um ein weiteres tiefer und breiter werden.
GdW Stellungnahme

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung hat der GdW eine Stellungnahme an das BMWK und das BMWSB übersandt. Die Stellungnahme finden Sie hier zur Information: Link