Die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg haben durch ständigen Materialmangel die Kosten im Bausektor in die Höhe getrieben und die allgemeine Verunsicherung in der Baubranche weiter verstärkt. Von der deutschlandweit zu beobachtenden Konjunkturflaute im Bausektor sind auch Grundstücke für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau betroffen, die die Landeshauptstadt München im Erbbaurecht vergibt.

Im „Wohnungspolitischen Handlungsprogramm Wohnen in München VII (WiM VII)“ hat die Landeshauptstadt München für den geförderten Wohnungsbau für die nächsten 6 Jahre 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und auch den Genossenschaften, privaten Bauträger*innen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die den sogenannten Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) errichten, Hilfe in Aussicht gestellt.

Neben der Einkommensorientierten Förderung und dem München Modell für untere und mittlere Einkommensgruppen mit Eingangsmieten von 6 – 11,50 € ist der KMB für Haushalte mit Einkommen knapp über den Einkommensgrenzen der Wohnungsbauförderung nicht zuletzt wegen dem besonderen Fokus auch für Berufe der Daseinsvorsorge eine wichtige Säule der sogenannten Münchner Mischung.

OB Reiter: „Wir werden nicht einfach dabei zusehen, wie Genossenschaften ihre Grundstücke zurückgeben müssen oder aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage gar in ihre Auflösung getrieben werden. Natürlich werden wir auch nicht weiter dabei zusehen, wie private Bauträger die Errichtung dringend benötigter Wohnungen auf stadteigenen Flächen weiter verschieben. Um diese in wirtschaftliche Schieflage geratenen Projekte zu sichern, setzt die Landeshauptstadt München mit dem befristeten Teuerungsausgleich zusätzlich zu den Mitteln aus WiM VII ein Nothilfe-Programm in dreistelliger Millionenhöhe auf. Wir werden damit ein Zeichen setzen, dass trotz Krise Bauen und Wohnen weiter möglich sind!“

Der befristete Teuerungsausgleich soll dabei vor allem durch die Koppelung an die pandemie- und kriegsbedingten Baukostensteigerungen eine möglichst zeitnahe Realisierung der angelaufenen, aber im Baustopp befindlichen Vorhaben sichern.

Neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Dritten werden mit dem befristeten Teuerungsausgleich insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften unterstützt, die seit Jahren durch ihre günstigen Mieten und dem nachbarschaftlichen Engagement zum Erhalt lebenswerter Wohnquartiere beitragen. Diese so wichtige Durchmischung der Wohnquartiere, die auch als „Münchner Mischung“ bezeichnet wird, wird durch den befristeten Teuerungsausgleich einfach, transparent und durchsetzbar erhalten.“