Die Bundesregierung hat am 04.11.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen.
Zu den wesentlichen Regelungsinhalten zählen:  
  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich
  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
  • Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der
    Innenentwicklung
  • Änderung der bisherigen festen Obergrenzen der Bebauung in flexiblere Orientierungswert

Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.

Der Entwurf enthält zudem in Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels 2018 einen Vorschlag zur Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Zudem sind zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, z.B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, vorgesehen.

Beurteilung Wohnungswirtschaft:
Die Novelle des Baugesetzbuches hat eines der wesentlichen Ziele aus Sicht der Wohnungswirtschaft verfehlt: schneller mehr und bezahlbares Bauland zur Verfügung zu stellen. Nur einzelne sehr zarte Ansätze werden diesem Anspruch gerecht.

Zudem ist es nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Städten wie aus der Zeit gefallen: Gerade jetzt sollte es darum gehen, schnell Nachnutzungen für ungenutzte Hotels, Büro- und andere Gebäudetypen zu entwickeln. Dazu ist aber fast immer eine Änderung in der Bauleitplanung erforderlich. Und auch hier rächt sich einmal mehr, dass der Fokus des Ergebnisses der Baulandkommission auf ganz andere Themen als Geschwindigkeit und schlankere Verfahren gesetzt wurde. Nun müssen die Kommunen in einer Vielzahl von Fällen mit einem schwerfälligen Instrument handeln. Damit werden viele Kommunen jedenfalls in absehbarer Zeit schlichtweg nicht klar kommen können.
Der Bund muss die Steuerung der Planungsprozesse in den Kommunen viel stärker unterstützen. Vor allem müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung hier so genutzt werden, dass die Verfahren deutlich schneller werden. Deutschland braucht ein digitales Verzeichnis über alle bebaubaren Grundstücke. Nur dann wird es mit zügigerem Wohnungsneubau und mit dem bezahlbaren Wohnen in Deutschland vorangehen.    
Das Thema der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sieht die Wohnungswirtschaft generell kritisch, da dem Wohnungsmarkt auf diese Weise bezahlbare Mietwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung entzogen werden. Allerdings kommt es hier auf die Balance an: Ein zu striktes Umwandlungsverbot hat den Nachteil, dass zu viele Menschen davon abgehalten werden, Wohneigentum zu bilden. Die bisher geltenden Regelungen über die Umwandlungsmöglichkeit hätten aus Sicht der Wohnungswirtschaft ausgereicht.